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Winterreifen und Höchstgeschwindigkeit

In der Regel muss die Belastbarkeit eines Reifens der angegebenen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs angepasst sein. Für Winterreifen gibt es Ausnahmen. So dürfen auch Reifen verwendet werden, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt.

Beispielsweise können Winterreifen, die laut Geschwindigkeitsindex „T“ bis zu 190 km/h zugelassen sind, auch an einem Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h montiert werden.

Voraussetzung dafür ist, dass die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit durch ein Schild, einen Aufkleber oder eine Anzeige im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird. Selbstverständlich darf diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten werden.