Bespikter Reifen für extreme Winterbedingungen - für alle Limousinen
- Durch den Winter mit vollem Vertrauen
- Rechtslage für bespikte Reifen
Österreich: Spikereifen sind in Österreich von Anfang Oktober bis Ende Mai unter folgenden Bedingungen erlaubt:
- Fahrzeuge bis 3,5 t und Anhänger bis 1,8 t Achslast
- Montage auf allen Radpositionen
- Maximale Spikelänge über Profil: 2 mm
- Amtlicher Spikeaufkleber am Heck des Fahrzeuges
- Höchstgeschwindigkeit außer Orts 80 km/h
- Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen 100 km/h
Deutschland: Spikereifen sind in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt.
Eine Ausnahmegenehmigung kann nach § 70 StVZO von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden nach Ermessen erteilt werden. In der Regel wird diese nur für Spezialfahrzeuge (Rettungsdienste, Technisches Hilfswerk, …) erteilt. Bei besonderen Witterungslagen kann eine Straßenverkehrsbehörde eine bestimmte Region zum „Spikes-Gebiet“ erklären und damit auch Privatpersonen eine solche Bereifung erlauben. Eine Sonderregelung besteht nur für österreichische Autofahrer in einem 15 km breiten Streifen entlang der österreichischen Grenze von Anfang Oktober bis Ende Mai (parallel zur österreichischen Regelung).
Testurteil X-ICENORTH2
Durchschnitt aus 72 Testurteilen
Griffigkeit auf trockener Strasse
Bremseigenschaften auf trockener Strasse
Griffigkeit auf nasser Strasse
Bremseigenschaften auf nasser Strasse
Griffigkeit bei Schnee
Fahrkomfort
Geräuschentwicklung
Reifenverschleiss
Kraftstoffverbrauch
Gefahrene Kilometer
9’947